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Hinweise

Altölverordnung:

Als Händler sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren - und Getriebeöl gemäß der Altölverordnung verpflichtet unsere Kunden wie folgt zu informieren:

Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems -und Kühlflüssigkeiten ist verboten!
Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge wieder kostenlos bei uns im Warenlager (Oeltheke Rene Neugebauer, Am Suletal 51, 27232 Sulingen) abgeben bzw. einschicken. Das gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Wenn Sie derartige Abfälle oder Altöle zu uns einschicken, beachten Sie bitte die Transportvorschriften des von Ihnen beauftragten Versandunternehmens, Öl gilt als Gefahrgut! Achten Sie auf eine auslaufsichere Verpackung.

Weitere Hinweise zur Altölverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. ( www.bmu.de )